Die Reform der Grundsteuer hat bei vielen Immobilienbesitzern für Unmut gesorgt.
Die Zusammenstellung der Unterlagen ist häufig langwierig, die erhaltenen Bescheide sind schwer nachvollziehbar.
Die ersten Verbände gaben bereits vor einigen Monaten bekannt, gegen die neuen Regelungen vorzugehen. So plant der Bund der Steuerzahler Deutschland zusammen mit dem Verband Haus & Grund Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Nordrhein-Westfalen.
Steuerrechtsexperte Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg kam im Zuge seines Rechtsgutachtens ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Reform einige verfassungsrechtliche Probleme aufwirft.
Nicht zuletzt fehlt es an Vergleichbarkeit der genutzten Bodenrichtwerte. Auch die Ermittlung der Parameter sei teilweise sehr kompliziert oder gleichheitswidrig.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 tatsächlich ausfallen wird, hängt maßgeblich von den Kommunen ab, da diese den Hebesatz festlegen. Bis dahin werden die meisten Grundlagen-Bescheide jedoch bereits Bestandskraft haben.
Im Zweifel raten daher auch wir, Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen.